GAWO Zielsetzung

 

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News

 

Handlungshilfe zur Erstellung von Arbeitsunterlagen für die Prozessführung
(Autoren: Lafrenz, Nickel, Nachreiner) als
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse - Forschungsergebnisse für die Praxis - der BAuA
und zugleich
(erste) Arbeitswissenschaftliche Leitlinie der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) bei der BAuA veröffentlicht.
Link zum Volltext (PDF-Datei, 3 MB)
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INQA-Projekt Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Arbeitszeitgestaltung und die Planung von Schichtarbeit in der Produktion abgeschlossen.

zum INQA-Portal Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Arbeitszeitgestaltung und die Planung von Schichtarbeit in der Produktion

zum Tool Arbeitszeiten online bewerten ________________________________

Neues Projekt begonnen:
Bildschirmarbeit in Leitwarten,
mehr unter Aktuelle Projekte, P7


Kontakt

 

Prof. Dr. Friedhelm Nachreiner
friedhelm.nachreiner@gawo-ev.de

Postanschrift
GAWO e.V.
Achterdiek 50
26131 Oldenburg
Tel: 49 (0)441 21719445
Fax: 49 (0)441 21719446

Die GAWO e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, wissenschaftliche Forschung im Bereich der angewandten Psychologie zu fördern.

Dieses Ziel wird verfolgt durch...

  • Förderung und Verbreitung von Methoden und Erkenntnissen der angewandten Psychologie in Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und öffentlichen Institutionen. Förderung von Personen und Organisationen in Praxis und Forschung.
  • Unterstützt und gefördert wird insbesondere der wissenschaftliche Nachwuchs.
  • Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten, Tagungen und Informationsveranstaltungen.

Die GAWO finanziert sich durch Einnahmen...

  • aus Spenden.
  • aus einem Zweckbetrieb.
  • in Form von Zuschüssen für GAWO-eigene Forschungsaktivitäten seitens der Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und öffentlichen Institutionen.

Freistellung und Gemeinnützigkeit

Die GAWO e.V. ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Oldenburg (StNr. 64/220/13551 vom 26. Mai 2008) von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient.